Verpflichtung zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes

Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen  gilt ab Montag, 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckendenmechanischen Schutzvorrichtung (MNS).

Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.

Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zurallgemeinen Prävention bei.

Der Bildungsdirektor NÖ