Information der Bildungsdirektion Niederösterreich
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Verpflichtung zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes
Zusätzlich zu den in der Corona-Ampel für Schulen definierten Maßnahmen gilt ab Montag, 14.09.2020, für alle Personen im Schulgebäude außerhalb der Klassen- und Gruppenräume das verpflichtende Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckendenmechanischen Schutzvorrichtung (MNS).
Dies gilt im gesamten Innenbereich. Ausgenommen sind Räumlichkeiten, die Lehrpersonen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung vorbehalten sind, solange der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Diese Maßnahme unterstützt die Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 und trägt zurallgemeinen Prävention bei.
Der Bildungsdirektor NÖ
Elementare Musikpädagogik - Musikalische Früherziehung
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Anmeldeformular: https://www.msrw.at/formulare.html